Krieg in der Ukraine

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) beurteilt die Situation in der Ukraine täglich neu.

 Aktuell gilt die folgende Regelung:
  • Im Kanton Aargau stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.

  • Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.

  • Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen.

  • Unabhängig von der Militärintervention Russlands in der Ukraine wird empfohlen, Notvorrat zu halten.

  • Es wird ebenfalls empfohlen, die Alarmierungs-App ALERTSWISS auf dem Smartphone zu installieren.

  • Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.

  • Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert, sodass sie jederzeit aktuell ist. Dadurch fliessen Veränderungen wie Geburten, Todesfälle sowie Zu- und Wegzüge in die Schutzraumplanung ein.

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